Durchführung der Abnahme  

Sie haben sich durch alles allein durchgekämpft - Angebote eingeholt und verglichen, Vertrags­verhandlungen durchgestanden, Auftrag vergeben und Abschlagsrechnungen bezahlt. Aber jetzt, zum Abschluss der Arbeiten, wollen Sie auch sicher­gehen, dass Ihre Reetdachdecker wirklich fachlich alles so gemacht haben, wie Sie es vorab mit Ihnen vereinbart hatten.  

Wenn Sie nicht alles ganz genau dokumentiert haben und nun nicht ganz sicher sind, ob unter der Oberfläche Ihres schönen neuen Reetdaches auch tatsächlich alles so ist, wie es sein sollte, dann beauftragen Sie mich mit der Abnahme. Ich weiß genau, worauf ich achten und wo ich nachschauen muss.  


Mit der Abnahme sind zwei wichtige Rechtsfolgen verbunden – der Beginn der Gewährleistungsfrist und die sogenannte Umkehr der Beweislast!  

Bevor Sie eine Leistung akzeptieren und abnehmen, lassen Sie feststellen, ob die vertraglich geschuldete auch mit der tatsächlich erbrachten Leistung übereinstimmt und ob die geleisteten Arbeiten den allgemein Anerkannten Regeln der Technik (ART) entsprechen und mithin als mangelfrei gelten dürfen.  

Handeln Sie richtig bei festgestellten Mängeln. Ich unterstütze Sie dabei.


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Reetdach-Beratung
Sachverständigenbüro für Reetdächer und Reetdachdeckerarbeiten